Was ist WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale W3C-Standard für barrierefreie Webinhalte – mit prüfbaren Kriterien in drei Stufen.
Ein Web für alle
Eine Rampe neben der Treppe und ein Aufzug machen ein Gebäude für Menschen im Rollstuhl nutzbar – und ganz nebenbei auch für Eltern mit Kinderwagen oder Lieferanten mit Sackkarre. Für Websites und Apps leisten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) dasselbe. Sie beschreiben, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sie wahrnehmen, verstehen und bedienen können.
Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung. Auch ältere Menschen, jemand mit gebrochenem Arm oder ein Nutzer, der sein Smartphone in grellem Sonnenlicht bedient, kommen mit einer barrierefreien Seite besser zurecht.
Herausgeber ist das World Wide Web Consortium (W3C), das Gremium, das auch HTML und CSS standardisiert.
Wozu braucht man WCAG?
„Barrierefrei“ ist ohne Maßstab ein dehnbarer Begriff. Die WCAG machen ihn prüfbar: Sie gliedern sich in vier Prinzipien – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – und darunter in konkrete Erfolgskriterien, etwa einen Mindestkontrast für Text oder die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur. Jedes Kriterium gehört zu einer von drei Konformitätsstufen: A (Grundlagen), AA und AAA (höchste Stufe). In der Praxis und in Gesetzen ist AA das übliche Ziel.
- Reichweite: Wer Barrieren abbaut, erreicht Kunden, die sonst am Kontaktformular oder an der Buchung scheitern.
- Rechtssicherheit: Gesetze und Normen verweisen auf die WCAG. Wer sie erfüllt, kann das belegen.
- Gemeinsame Sprache: Auftraggeber, Design und Entwicklung können Anforderungen präzise vereinbaren – „WCAG 2.2 AA“ statt „möglichst barrierefrei“.
In Deutschland macht vor allem ein Gesetz die WCAG für Unternehmen relevant: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG setzt den European Accessibility Act, die Richtlinie (EU) 2019/882, in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Onlineshops oder Buchungsstrecken.
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
So machen wir es bei Netronaut
Für unsere eigene Website gilt WCAG 2.2 AA als Zielniveau – das steht auch in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Damit das so bleibt, prüfen wir es bei jeder Änderung.
Für Kunden setzen wir Barrierefreiheit seit Jahren um, etwa bei den Buchungsseiten von Lufthansa.com oder bei der BFSG-Optimierung der KIND Hörgeräte App. Wir bieten Ihnen:
- Audit: Wir prüfen Ihre bestehende Website oder App gegen WCAG 2.2 AA.
- Behebung: Wir beseitigen gefundene Barrieren – von Kontrasten über Beschriftungen bis zu Screenreader-Abläufen.
- Dauerhafte Prüfung: Wir richten dieselbe automatisierte Prüfung in Ihrem Projekt ein, damit neue Barrieren auffallen, bevor sie live gehen.
Wie barrierefrei ist Ihre Website heute? Wir beraten Sie gern.
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